Ansprechpartner
Branchen
Freiberufler
Sie gehören als Heilkundler (wie etwa Ärzte und Apotheker), rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Freiberufler, Techniker (wie beispielsweise Architekten und Ingenieure) oder als Angehöriger der Freien Kulturberufe dem Berufsstand der Freiberufler an?
Als Angehörige so genannter freier Berufe unterliegen nach deutschem Recht nicht der Gewerbeordnung. Wir unterstützen Sie in allen berufsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen und beraten Sie in Hinblick auf gewerbliche und immaterielle Schutzrechte (Markenschutz, Sicherung von Titeln, geschützte Arbeits- und Forschungsergebnisse).
Mit unserem speziell an die Bedürfnisse des Mittelstandes und der freien Berufe angepassten Leistungsangebot sorgen wir dafür, dass Sie sich uneingeschränkt auf Ihre wirtschaftlichen Ziele konzentrieren können.





