Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

Ansprechpartner

Ralf Baumann

Bankdirektor a. D., Sachverständiger (Immobilien)


T +49 30 208 88-1080
E r.baumann@rbs-partner.de

Dr. Peter H. Eggers

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater


T +49 30 59 00 21-302
E p.eggers@rbs-partner.de

Hendrik Jung

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater


T +49 30 59 00 21-303
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Gregor Kunz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater


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Dierk Lemmermann

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CINA


T +49 40 800 08-3000
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Gerhard Schmitt

Rechtsanwalt, Steuerberater


T +40 69 500 60-2020
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Branchen

Immobilien

Die Immobilienwirtschaft ist trotz der demografischen Entwicklung in Deutschland nach wie vor einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Ca. 7% der deutschen Gesamtwertschöpfung entfallen auf diesen Sektor. 

Bereits seit vielen Jahren sind wir als Abschlussprüfer und Berater von Unternehmen der Immobilien- und Baubranche tätig. Insbesondere im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlich veranlassten Unternehmenstransaktionen haben wir zahlreiche Immobilienbewertungen vorgenommen.

Wir verfügen über Spezialisten — u. a. Immobiliengutachter CIS HypZert (S) — in der Bewertung von Immobiliengesellschaften, Wohnungsportfolios und Einzelobjekten sowie in der Ermittlung von Beleihungswerten. Die Bewertung von Immobiliengesellschaften mit dem Fokus auf die Bestandsbewirtschaftung erfolgt nach dem Ertragswertverfahren (IDW S 1) oder dem Net-Asset-Value-Verfahren. Bei der Ermittlung des Marktwerts von Einzelobjekten bzw. Portfolios im wohnungswirtschaftlichen Bereich greifen wir üblicherweise auf normierte Verfahren (Ertragswertverfahren nach WertV) zurück. Im gewerblichen Bereich verwenden wir aufgrund der höheren Komplexität das Discounted-Cashflow-Verfahren. Neben dem IDW Standard S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ berücksichtigen wir im Einzelfall die einschlägigen Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie der Wertermittlungsverordnung (WertV) und Wertermittlungsrichtlinie (WertR).

Unter steuerlichen Gesichtspunkten beraten wir Sie beim Erwerb, Verkauf und bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien sowie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Immobilientransaktionen. Ferner übernehmen wir die gesamte Compliance, von der Buchhaltung und Erstellung der Jahresabschlüsse über die Erstellung der Steuererklärungen bis zu Optimierung der umsatzsteuerlichen Situation (Vorsteuerquote). Unsere Mitarbeiter verfügen über eine umfangreiche Erfahrung bei der Vermeidung von Risiken aus der Grunderwerbsteuer bei allen Unternehmenstransaktionen.

Wir beraten Sie darüber hinaus bei der Erstellung von Investment-Memoranden oder Prospekten und führen Prospektbegutachtungen nach dem Standard IDW S 4 durch.

Nachrichten zum Thema Immobilien

8. Mai 2012

BGH erleichtert Schutz des Privatvermögens

Ob Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Freiberufler – immer höhere Anforderungen führen auch zu immer höheren Haftungsrisiken. Rechtliche ...mehr


8. Mai 2012

Grundstücksübertragung unter Einräumung eines Nießbrauchrechts

Im Rahmen von Grundstücksschenkungen behält sich der Schenker häufig den Nießbrauch an dem – zur Vorwegnahme des Erbfalls – geschenkten Grundstück vor. ...mehr


29. Februar 2012

Vermögensanlagengesetz: Viel Neues bei geschlossen Fonds

Ende letzten Jahres hat der Gesetzgeber das Vermögensanlagengesetz beschlossen. Mit dem Gesetz kommen zahlreiche Neuerungen auf geschlossene Fonds zu. Wer ...mehr


29. Februar 2012

Aktuelles zur Grunderwerbsteuer


Bei geplanten Immobilieninvestitionen sind mögliche Erhöhungen des Steuersatzesauf 5 % zu beachten. Rheinland-Pfalz erhöht die Grunderwerbsteuer ab ...mehr


  
 
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