Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

Ansprechpartner

Ralf Baumann

Bankdirektor a. D., Sachverständiger (Immobilien)


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Dr. Thoralf Erb

CEFA


T +49 40 415 22-848
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Dariush Ghassemi-Moghadam

Rechtsanwalt


T +49 30 208 88-1082
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Markus Morfeld

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater


T +49 30 59 00 21-318
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Dr. Christoph Regierer

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater


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Dr. Jost Wiechmann

Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, …


T +49 40 415 22-105
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Branchen

Kreditinstitute

Der Markt für Finanzdienstleister ist durch einen hohen Wettbewerbs- und Kostendruck und einen beständigen Wandel in Produkten und Prozessen gekennzeichnet. 

Mehr als in jeder anderen Branche hat die rasante technologische Entwicklung die Wertschöpfungskette verändert. Vor diesem Hintergrund müssen Finanzdienstleister ihre 
Strategien und Geschäftsprozesse ständig aktualisieren.

Es gilt, präzise zu analysieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. 
Kreditinstitute unterschiedlicher Größe und Ausrichtung, sowohl Geschäftsbanken als auch Landesförderbanken, Sparkassen, private und öffentlich-rechtliche und genossenschaftliche Kreditinstitute sowie Beteiligungsgesellschaften für mittelständische Unternehmen und Bürgschaftsbanken gehören seit langem zu unserem Mandantenstamm.

Mittelständisch geprägt bieten wir eine hohe Spezialisierung in der Prüfung und Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalbeteiligungs-, Venture Capital- und Leasing- sowie Maklergesellschaften. Für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führen wir seit vielen Jahren Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG durch, insbesondere Kreditprüfungen, Depotprüfungen und Organisationsprüfungen. Darüber hinaus haben wir Kreditinstitute bei der Ausgliederung des Bankbetriebs beraten.

Ziel der Jahresabschlussprüfung bei Kreditinstituten ist das Urteil des Abschlussprüfers, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den für diese geltenden Normen (HGB, AktG, KWG, PrüfBV, BSpKG, sowie BSpKVO und RechKredV) unter Beachtung der Rundschreiben und Verordnungen der BaFin entsprechen. Darüber hinaus sind die Feststellungen zu treffen, die für die Berichtserstattung nach der Prüfungsberichtsverordnung der BaFin ergänzend benötigt werden.

Wir beraten Kreditinstitute auch steuerlich, z. B. bei Steuergestaltungen, Steuererklärungen, aber auch bei der Handhabung der Kapitalertrag- und Abgeltungssteuer oder bei der Optimierung der Umsatzsteuer.