Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

Steuerberatung

Steuerdeklaration

Die Vorbereitung und Anfertigung von Steuererklärungen und anderer steuerrechtlicher Deklarationen ist kein bloßes Zusammenstellen von Zahlen und deren zutreffende Erfassung in den amtlichen Formularen.

Steuerdeklarationen sind stets auch der Ausgangspunkt für die Ausübung von Wahlrechten im Mandanteninteresse und von wirtschaftlich sinnvollen Steuergestaltungen. Darin werden oftmals auch grundlegende Entscheidungen für künftige Konflikte mit der Betriebsprüfung des Finanzamts bzw. deren Vermeidung gelegt.

Unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter sind daher nicht nur im Umgang mit den immer komplexer und umfangreicher werdenden Steuererklärungspflichten und deren formularmäßiger Erfüllung versiert. Sie haben dabei auch stets Gestaltungsaspekte im Blick, um die Mandanteninteressen im Rahmen der Steuerdeklaration optimal zu berücksichtigen. In erster Linie soll dabei die Steuerlast so gering wie gesetzlich möglich gehalten werden. Ziel ist dabei aber auch, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sichtbar zu machen, damit unsere Mandanten über den Umgang damit bewusst entscheiden können und nicht später auf Feststellungen der Betriebsprüfung nur noch reagieren können. Die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Folgen sollen planbar gehalten werden,
um die unternehmerischen Vorhaben nicht durch steuerliche Überraschungen zu gefährden.

Steuerberatung

Steuergestaltung

Kreative Steuergestaltungen aus einer Hand mit umfassender Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Mandanten sind ein wichtiger Baustein einer qualifizierten und effektiven Steuerberatung im Interesse der Mandanten. 

Kompetente und erfahrene Steuerspezialisten verschiedener Arbeitsbereiche arbeiten bei uns je nach den Anforderungen des einzelnen Falles Hand in Hand mit unseren Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- und IT-Beratern, Corporate-Finance-Spezialisten und Gutachtern für Immobilienbewertung zusammen, um für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die länger als nur einen Tag halten. Die reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit ist für unsere Mitarbeiter eine gewohnte Selbstverständlichkeit, um die Stärken der verschiedenen Ausbildungen und in der Praxis erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen im Mandanteninteresse zu bündeln.

Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei rein nationalen Sachverhalten als auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug und stellen mit Hilfe unserer Kollegen aus unserem internationalen Netzwerk Moore Stephens sicher, dass eine gewählte Gestaltung nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch nach dem Steuerrecht der tangierten ausländischen Staaten steuereffizient ist.

Unsere Beratung hört selbstverständlich nicht bei der Strukturierung der Gestaltung auf, sondern umfasst auch deren Umsetzung. Daher haben wir die Praktikabilität unserer Empfehlungen stets im Auge.

Nachrichten zum Thema Deklarations- und Gestaltungsberatung

8. Mai 2012

Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen kann europarechtswidrig sein

Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 17.11.2011 (2 K 507/07 E) entschieden, dass der Ausschluss des Sonderausgabenabzugs europarechtswidrig sein kann. ...mehr


8. Mai 2012

Neue Rechtsprechung des BFH zum Rangrücktritt sorgt für Verunsicherung

Der Rangrücktritt ist ein in der Praxis sehr häufig gerade von Gesellschaftern eingesetztes Instrument, um in einer Krise ihrer Gesellschaft eine ...mehr


8. Mai 2012

Verlustabzug bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Der BFH hat sich mit dem am 29.2.2012 auf seiner Internetseite veröffentlichten Urteil vom 30.11.2011 (I R 14/11) zum Untergang von Verlustvorträgen bei ...mehr


8. Mai 2012

Bemessungsgrundlage bei verbilligten Leistungen an Arbeitnehmer

Mit Urteil vom 19.6.2011 (XI R 8/09) hat der BFH entschieden, dass Lieferungen aufgrund des Dienstverhältnisses i.S. von § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG vorliegen, ...mehr


  
 
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