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Nachricht zum Thema IFRS

Änderung des IFRS 9 hinsichtlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens und geänderter Angaben zum Übergang

24. Januar 2012

In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 9 geltende Regelungen.

Am 6. Dezember 2011 hat der IASB Änderungen veröffentlicht, mit denen der Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Berichtsperioden verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Vor dieser Änderung war der 1. Januar 2013 der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt. Eine vorzeitige Anwendung ist nach wie vor zulässig.

Ferner sieht der IASB vor, dass die Anpassung von Vergleichsangaben und die Erstellung von Angaben zum Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 nicht mehr zwingend vorzunehmen sind, sondern vielmehr vom Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 abhängen.

 

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2012. Die gesamte Ausgabe können Sie im Anhang herunterladen. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.


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