Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

Ansprechpartner

Dirk Driesch

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CPA


T +49 40 415 22-822
E d.driesch@rbs-partner.de

Udo Heckeler

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater


T +49 30 208 88-1802
E u.heckeler@rbs-partner.de

Weiterempfehlen und Drucken

Nachricht zum Thema IFRS

IASB-Entwurf zur Änderung des IFRS 1 zur Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand (ED/2011/5 “Government Loans“)

24. Januar 2012

Am 20. Oktober 2011 hat der IASB einen Vorschlag zur Änderung des IFRS 1 „Government Loans“ veröffentlicht, der die Bilanzierung und Bewertung von Darlehen der öffentlichen Hand mit einer Verzinsung unter Marktniveau bei erstmaligen Anwendern der IFRS im Rahmen von IFRS 1 betrifft. Durch die Änderung des IFRS 1 sollen IFRS-Erstanwender dieselben Erleichterungen wie bereits nach IFRS bilanzierende Unternehmen erhalten.

Seit der letzten Überarbeitung des IAS 20 „Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance“ im Rahmen des „Annual Improvements Projects 2008“, welche am 1. Januar 2009 in Kraft trat, erfolgt die Bewertung von öffentlich-rechtlich gewährten Darlehen, die keine oder eine unter dem Marktzins liegende Verzinsung vorsehen, nach den Regelungen des IAS 39 (IAS 20.10A). Bei der erstmaligen Bewertung ist das Darlehen mit dem „fair value“ (beizulegender Zeitwert) zu bewerten. Der Vorteil aus der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem beizulegenden Zeitwert ist als Zuwendung der öffentlichen Hand „government grant“ zu behandeln (siehe ausführlicher SUSAT IFRS-Newsletter Nr. 3/2008).

Für Unternehmen, die bereits IFRS anwenden ist diese Regelung prospektiv für alle nach dem 1. Januar 2009 erhaltenen Darlehen anzuwenden (IAS 20.43). Aufgrund einer bisher fehlenden Regelung des IFRS 1 müssten IFRS-Erstanwender die Normen des IAS 20.10A retrospektiv für alle öffentlich-rechtlichen Darlehen anwenden, die sie seit dem 1. Januar 2009 erhalten haben. Da entsprechende Informationen oft nicht (mehr) vorhanden sind, schlägt der IASB nun eine weitere Ausnahme von der retrospektiven Anwendung der IFRS vor. Die Bewertung öffentlich-rechtlicher Darlehen gemäß IAS 20.10A erfolgt dementsprechend für IFRS-Erstanwender prospektiv zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS (vgl. IFRS 1.B1 (f)). IFRS-Erstanwendern soll jedoch ebenfalls die Möglichkeit derretrospektiven Anwendung der Bewertung nach IAS 20.10A eingeräumt werden,sofern die entsprechenden Informationen zur Bewertung seit der erstmaligen Erfassung des niedrigverzinslichen Darlehens vorgelegen haben.

Die Stellungnahmefrist zu dem Vorschlag endete am 5. Januar 2012. Der Vorschlag soll für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt sein soll.

 

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2012. Die gesamte Ausgabe können Sie im Anhang herunterladen. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.


Dateien:
Download pdf[2.0 mb]