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Nachricht zum Thema IFRS

Veröffentlichung von IFRIC 20 „Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine“ durch den IASB

24. Januar 2012

Am 19. Oktober 2011 veröffentlichte der IASB die Interpretation IFRIC 20 „StrippingCosts in the Production Phase of a Surface Mine“. Diese regelt die Bilanzierungvon Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine.

Abraumkosten entstehen im Tagebau bei der Beseitigung von Schutt und anderen Oberflächenmaterialien. Aus dieser Abraumaktivität kann dem Unternehmen in zweierlei Hinsicht Nutzen entstehen. Zum einen kann das Unternehmen besseren Zugang zu weiteren Erz- und Mineralienvorkommen erhalten. Zum anderen kann der Schutt und die anderen Oberflächenmaterialien, wenn auch nur in geringen Mengen, Erze und Mineralien enthalten, aus denen vom Unternehmen ein Nutzen gezogen werden kann.

Nach IFRIC 20 wird bei der Bilanzierung der Abraumaktivitäten entsprechend ihres Nutzens für das Unternehmen wie folgt unterschieden:

  • Die Bilanzierung erfolgt als Vorräte nach IAS 2 in dem Ausmaß, in dem aus der Abraumaktivität bereits abgebaute Vorräte wie Erze und/oder Mineralien enthalten sind.
  • Die Bilanzierung erfolgt als (materieller oder immaterieller) langfristiger Vermögenswert, in dem Ausmaß, in dem der Nutzen der Abraumaktivität in einem verbesserten Zugang zu Erzen oder Mineralien besteht.

Die folgenden Ansatzvoraussetzungen für die Bilanzierung als langfristiger Vermögenswert müssen hierbei kumulativ erfüllt sein (IFRIC 20.9):

  • der wahrscheinliche zukünftige Nutzenzufluss aus dem verbesserten Zugang, 
  • die Identifizierung des Teils an Erz- oder Mineralienvorkommen, dessen Zugang verbessert wurde und
  • die verlässliche Bewertung der Abraumbeseitigungskosten, die dem verbesserten Zugang zugeordnet werden können.

Sind die Kosten für den neuen langfristigen Vermögenswert und ggf. entstehende Vorräte nicht separat zu ermitteln, hat eine Zuordnung auf Basis eines sachgerechten Produktionsmaßstabs zu erfolgen. Hierzu wird das Volumen an bereits abgebauten Mineralien in das Verhältnis zum (ggfs. geschätzten) Volumen an abbaubaren Mineralien gesetzt (IFRIC 20. BC 15). Die Folgebewertung des langfristigen Vermögenswerts erfolgt entweder auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Neubewertungsbetrag abzüglich Abschreibung Der neue langfristige Vermögenswert wird planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer des identifizierten Teils des Erz- oder Mineralienvorkommens abgeschrieben, wobei die Produktionseinheitenmethode zu verwenden ist, sofern eine andere Methode nicht sachgerechter ist. Gemäß der Produktionseinheitenmethode erfolgt die Abschreibung im Verhältnis von abgebauten Mineralien zu dem Gesamtvolumen an abbaubaren Mineralien. Folgerichtig sind die Abschreibungen dann als Kostenbestandteil der abgebauten Mineralien nach IAS 2 zu aktivieren.

Der IASB sieht vor, dass die Interpretation für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die EU plant ein Endorsement noch im vierten Quartal 2012. Dann wäre auch eine verpflichtende Anwendung ab dem 1. Januar 2013 für nach IFRS bilanzierende Unternehmen in den Mitgliedsstaaten der EU möglich.

Da es sich bei einem IFRIC lediglich um eine Interpretation bestehender IFRS handelt, steht einer dem IFRIC 20 entsprechenden Interpretation der IFRS auch derzeit nichts entgegen. Jedoch sind hierbei ggf. die Regeln zur Änderung der Rechnungslegungsmethoden gem. IAS 8 zu beachten.

 

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2012. Die gesamte Ausgabe können Sie im Anhang herunterladen. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.


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