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Fachbeitrag

Stiftungstreuhänder benötigen keine Banklizenz

13.09.2011 | Dr. Christoph Regierer, Dr. Christoph Regierer, Fabian Bertram
Stiftungstreuhänder benötigen keine Banklizenz

In den vergangenen Jahren wurde kontrovers diskutiert, ob es für die Verwaltung einer treuhänderischen Stiftung einer bankenrechtlichen Genehmigung gemäß § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Dies führte zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen. Im Frühsommer wurde dieser Diskussion nun durch eine Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den weit überwiegenden Teil der betroffenen Verwalter ein Ende gesetzt. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Vermögensübertragung an die Stiftung wirklich endgültig ist.

Publikation: Die Stiftung 5/11
Ausgabe: 5/11
Seite: 14
Erscheinungstermin: 13.09.2011