Dr. Steffen Meining
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
T +49 30 208 88-1330
E s.meining@rbs-partner.de
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Die Konzernklausel gemäß Paragraph 6a GrEStG - Chancen und Risiken für Immobilienunternehmen
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2010 mit Paragraph 6a GrEStG eine grunderwerbsteuerliche Konzernklausel eingeführt. Da nach sind künftig bestimmte grunderwerbsteuerpflichtige Grundstücksübergänge (i. S. d. Paragraph 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a oder 3 GrEStG) anlässlich von Umwandlungsvorgängen von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Steuerfreiheit gilt dabei auch für die aufgrund einer Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis an einem Grundstück. Die Bundesregierung schreibt über den Zweck der Konzernklausel aus.
Publikation: FWW Die private Immobilienwirtschaft
Ausgabe: 1
Seite: 13-14
Erscheinungstermin: 2011




