Zur Bestimmung des Ortes der Leistung, insbesondere bei Verwaltung eines Hauses für einen ausländischen Eigentümer
Zur Umsetzung des Mehrwertsteuerpaketes der Europäischen Gemeinschaft hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) die Regelungen des § 3a UStG über die Bestimmung des Ortes der Leistung bei sonstigen Leistungen grundlegend geändert. Danach liegt der Ort der Leistung bei Dienstleistungen an ausländische Unternehmer nunmehr grundsätzlich nicht mehr im Inland, sondern im Ausland. Der Umsatz ist in Deutschland somit nicht steuerbar. Des Weiteren sind ab 2010 für sonstig...
Quelle: http://www.lexxion.de
Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 1
Seite: 17
Erscheinungstermin: 01.01.2010




