Die Begünstigung von Wohnungsunternehmen bei der Erbschaftsteuer
Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers im Rahmen der Reformüberlegungen zur Erbschaftsteuer war die Beseitigung von Privilegien von Unternehmen mit vermögensverwaltender Tätigkeit, die nur aufgrund ihrer gewerblichen Prägung steuerliches Betriebsvermögen darstellen. Es geht dabei vor allem um GmbH & Co. KGen, die Immobilien vermieten. Nach den alten erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen war es ausreichend, dass steuerliches Betriebsvermögen vorlag.
Quelle: http://www.lexxion.de
Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 01/2010
Seite: 21
Erscheinungstermin: 01.01.2010




