Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

Ansprechpartner

Jürgen Großkopf

Rechtsanwalt


T +49 30 208 88-1356
E j.grosskopf@rbs-partner.de

Bernd Schult

Rechtsanwalt, Steuerberater


T +49 30 208 88-1342
E b.schult@rbs-partner.de

Jürgen Großkopf

Rechtsanwalt


T +49 30 208 88-1356
E j.grosskopf@rbs-partner.de

Bernd Schult

Rechtsanwalt, Steuerberater


T +49 30 208 88-1342
E b.schult@rbs-partner.de

Fachbeitrag

Die Begünstigung von Wohnungsunternehmen bei der Erbschaftsteuer

Die Begünstigung von Wohnungsunternehmen bei der Erbschaftsteuer

Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers im Rahmen der Reformüberlegungen zur Erbschaftsteuer war die Beseitigung von Privilegien von Unternehmen mit vermögensverwaltender Tätigkeit, die nur aufgrund ihrer gewerblichen Prägung steuerliches Betriebsvermögen darstellen. Es geht dabei vor allem um GmbH & Co. KGen, die Immobilien vermieten. Nach den alten erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen war es ausreichend, dass steuerliches Betriebsvermögen vorlag.

Quelle: http://www.lexxion.de

Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 01/2010
Seite: 21
Erscheinungstermin: 01.01.2010