Änderungen bei der Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG (Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften) durch den Erlass der Finanzverwaltung vom 25.2.2010
Gemäß § 1 Abs. 2a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) führt ein Übergang von mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren zur Grunderwerbsteuer. Die Übertragung der wesentlichen Anteile an der Grundstücksgesellschaft wird gesetzlich als Übertragung des Grundstücks gewertet und der Grunderwerbsteuer unterworfen.
Quelle: http://www.lexxion.de
Publikation: ImmoStR
Publikation Untertitel: Zeitschrift zum Immobilien-Steuerrecht
Ausgabe: 2/2010
Seite: 67
Erscheinungstermin: 01.03.2010
Weiterführende Informationen: www.lexxion.de




