Degressive Absetzungen für Abnutzungen (AfA) und Möglichkeit der Verlustverrechnung für im Ausland gelegene Immobilien
Mit Urteil vom 15.10.2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt, wenn das deutsche Steuerrecht die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung sowie den Ansatz der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG davon abhängig macht, dass die Immobilie im Inland, d.h. in Deutschland liegt. Mit der Änderung des § 7 Abs. 5 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung ...
Quelle: http://www.lexxion.de
Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 2
Seite: 58
Erscheinungstermin: 01.01.2010




