Mögliche Änderungen bei den Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen
Seit 1994 sind die Umsätze im Rahmen der Veräußerung eines Unternehmens durch einen Unternehmer an einen Unternehmer gemäß § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht mehr umsatzsteuerbar. Die Geschäftsveräußerung erfolgt somit unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder entgeltlich erfolgt, ohne Umsatzsteuer. Ein weiterer Vorteil der Geschäftsveräußerung im Ganzen ist die Fortführung des Vorsteuerberichtigungszeitraums nach § 15a UStG durch den Erwerber.
Quelle: http://www.lexxion.de
Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 4
Seite: 180
Erscheinungstermin: 01.12.2010




