Grenzüberschreitende Architektenleistungen nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
2011
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Marcel Ruhlmann,
Marcel Ruhlmann
Der Artikel beleuchtet die mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei („DBA Türkei“) neu eingeführte „Dienstleistungsbetriebsstätte“. Diese könnte Auswirkungen für die Besteuerung grenzüberschreitender Architektentätigkeiten haben. Immer mehr deutsche und deutsch-türkische Architektenfirmen werden auch in der Türkei tätig.
Quelle: http://www.lexxion.de/
Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 4
Erscheinungstermin: 2011




