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Fachbeitrag

Grenzüberschreitende Architektenleistungen nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Grenzüberschreitende Architektenleistungen nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Der Artikel beleuchtet die mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei („DBA Türkei“) neu eingeführte „Dienstleistungsbetriebsstätte“. Diese könnte Auswirkungen für die Besteuerung grenzüberschreitender Architektentätigkeiten haben. Immer mehr deutsche und deutsch-türkische Architektenfirmen werden auch in der Türkei tätig.

Quelle: http://www.lexxion.de/

Publikation: ImmoStR
Ausgabe: 4
Erscheinungstermin: 2011