Dr. Christoph Regierer
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater
T +49 30 208 88-1210
E c.regierer@rbs-partner.de
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Stiftungen als Mittel zur Wahrung der Selbstlosigkeit nach § 55 AO
Immer noch besteht die Finanzverwaltung darauf, dass das Selbstlosigkeitsgebot verletzt ist, wenn eine gemeinnützige Körperschaft (Pflicht-) Aufgaben ihrer Mitglieder oder Gesellschafter übernimmt bzw. erledigt. Folge ist, dass entsprechende Tätigkeiten nicht von den Ertragssteuern befreit sein und auch nicht im Rahmen eines Zweckbetriebs dem ermäßig- ten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen können. Der folgende Beitrag zeigt einen Lösungsweg auf, der in diesen Fällen unter Einbindung einer Stiftung zumindest die Selbstlosigkeit nach § 55 AO sicherstellt.
Publikation: Stiftungsbrief
Ausgabe: 7/2010
Seite: 137-139
Erscheinungstermin: 23.07.2010





