Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
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Schreckgespenster des Haftungsrechts
Spätestens seit dem bundesweit beachteten „Spukfall Chopper“ in einer bayerischen Zahnarztpraxis ist es aktenkundig: Zahnärzte haben eine Schwäche für Gespenster. Der Fall hatte seinerzeit auch Polizei und Justiz beschäftigt. Dass das Interesse an übersinnlichen Phänomenen weiter ungebrochen ist, zeigt die freundliche Aufnahme des „Haftungstriptychons für den Zahnarzt“, einer Dokumentation von „Schreckgespenstern“ der Zahnarzthaftung in Form einer Gespenstertypologie. Sie findet mit diesem Beitrag nunmehr ihre Fortsetzung.
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 3
Seite: 36
Erscheinungstermin: 14.03.2011




