Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
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Gestatten, Freiberufler: Wie Ärzte den Anfall von Gewerbesteuer vermeiden und dennoch zusätzliche Einkünfte erzielen können
Ärzte und Anwälte wissen wenig voneinander, haben aber vieles gemeinsam: Beide Berufsgruppen begreifen sich ihrem Selbstverständnis nach gern als „Praktiker“, helfen Menschen auf eine oftmals sehr konkrete Weise und überbringen dabei lieber gute Nachrichten als schlechte. Und es gibt eine weitere Gemeinsamkeit: Ärzte und Anwälte sind Freiberufler. Als solche zahlen sie bekanntlich keine Gewerbesteuer. Aber stimmt das überhaupt? Der nachfolgende Beitrag beantwortet fünf – aus Sicht des Ärzte beratenden Rechtsanwalts – besonders wichtige Fragen rund um das Thema: Wie Ärzte den Anfall von Gewerbesteuer vermeiden und dennoch zusätzliche Einkünfte erzielen können.
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 10
Seite: 24
Erscheinungstermin: 01.10.2008




