Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
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Aufklärungspflicht wie beim Schönheitschirurgen
Wer schön sein will, muss leiden, heißt es. Doch nicht nur, wer sich einem zahnkosmetischen Eingriff unterzieht, nimmt dabei gegebenenfalls einiges Leid in Kauf. Enttäuscht der Zahnarzt die Erwartungen des Patienten, so leidet am Ende möglicherweise auch er. Liegen die haftungsbegründenden Voraussetzungen vor, drohen der Verlust des Vergütungsanspruchs und eine Schadensersatzforderung. Die Beachtung der strengen, ursprünglich für Schönheitsoperationen der Chirurgen entwickelten Aufklärungspflichten hilft dem Zahnarzt, die Erfolgsaussichten einer auf Aufklärungsfehler gestützten Schadensersatzklage zu verringern.
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 10
Seite: 26
Erscheinungstermin: 01.10.2009




