Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
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Aufklärung über "richtige" Zahnpflege - Pflicht oder Kür?
Vorbeugen ist besser als heilen, weiß der Volksmund. Diese Einsicht hat in den letzten Jahren auch Eingang in die Gesetzgebung gefunden: Leistungen zur primären Prävention sind Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch durch die Schaffung von Kostenanreizen wird Prävention betrieben. Kann die für Patienten so wichtige Prävention aber zugleich zum Einfallstor haftungsrechtlicher Forderungen gegenüber dem Zahnarzt werden
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 11
Seite: 26
Erscheinungstermin: 01.11.2008




