Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
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Faktencheck Behandlungsdokumentation
Für den Zahnarzt zählt das Erstellen der Behandlungsdokumentation zu seinen Berufspflichten. Über deren konkrete Ausgestaltung und den notwendigen Umfang der Dokumentation besteht in Rechtsprechung und Literatur jedoch keine volle Einigkeit. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass Zahnärzte bei der Einschätzung ihrer Dokumentationspflichten teilweise von ungenauen und „falschen“ Fakten ausgehen.
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 11
Seite: 30
Erscheinungstermin: 01.11.2010




