Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
Norman Langhoff
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
T +49 30 208 88-1448
E n.langhoff@rbs-partner.de
Aufklärungsfallen am Telefon
Neben dem oft exzessiven Gebrauch standardisierter Patientenaufklärungsbögen wirft auch die telefonische Aufklärung des Patienten unter dem Aspekt der Haftungsvermeidung weiterhin viele offene Fragen auf. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München bestätigt die Zulässigkeit der Aufklärung mittels Telefonhörer, macht aber zugleich auf deren besondere Fehleranfälligkeit aufmerksam, der sich auch der „telefonierende Zahnarzt“ bewusst sein sollte.
Publikation: Zahnarzt Wirtschaft Praxis
Ausgabe: 12
Seite: 18
Erscheinungstermin: 01.12.2009




