Der aktuelle Steuer-Newsletter 2/2012 ist erschienen.

  •  Konstantin A. Maretis

    Konstantin A. Maretis

Visitenkarte

Konstantin A. Maretis LL.M. Taxation

Rechtsanwalt

Auguste-Viktoria-Straße 118
14193 Berlin
T +49 30 208 88-1910
F +49 30 208 88-1194
E k.maretis@rbs-partner.de


Service



Aktuelle Publikationen

Die Chance zur Eigenkapitalerhöhung?

Die Chance zur Eigenkapitalerhöhung?

Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) besteht für nach deutschen Rechnungslegungsstandards bilanzierende Unternehmen – in Abweichung zum Ansatzverbot nach früherer Rechtslage – ein gesetzliches Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter (z. B. Software).

Download PDF Download PDF [146 kb]

Auslegung des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechts- vorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (RL 77/388/EG)

Auslegung des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechts- vorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (RL 77/388/EG)

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EG dahingehend auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt-genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsmaßstab als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben.

Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss aufgrund einer Erklärung in einem Emissionsprospekt über die Gewährung einer rechtlich nicht zwingend gebotenen Anschlussförderung gemäß den Berliner Wohnungsbauförderungs- bestimmungen

Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss aufgrund einer Erklärung in einem Emissionsprospekt über die Gewährung einer rechtlich nicht zwingend gebotenen Anschlussförderung gemäß den Berliner Wohnungsbauförderungs- bestimmungen

Wird in einem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt“, obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.



Konstantin A. Maretis im Detail

Geschäftsbereiche

  • Rechtsberatung

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch



 Konstantin A. Maretis
 Konstantin A. Maretis